Dienstag, 14. Februar 2017

Grad der Behinderung bei Tumorerkrankungen

Darmkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.2.

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB/GdS
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
 nach Entfernung eines malignen Darmtumors im
 Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten
 Darmkarzinoiden
50
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
 mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)
70-80
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
 nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren
wenigstens 80
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
 mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)
100

Dienstag, 31. Januar 2017

Sandra Cramer erzählt auf Youtube von ihrer Krankheit

Sandra Cramer erzählt auf Youtube von ihrer Krankheit

DORTMUND Wenn Sandra Cramer aus ihrem Leben erzählt, dann hören Tausende zu. Innerhalb weniger Monate ist die 19-jährige Dortmunderin zu dem geworden, was man heute Internet-Star nennt. Das, was sie zu erzählen hat, ist alles andere als alltäglich oder gewöhnlich.


Denn Sandra Cramer hat Krebs.

Mittwoch, 4. Januar 2017

Rechtliche Konsequenzen bei Krebs

AGG Merkblatt   -  Rechtliche Konsequenzen bei Krebs


Die häufigsten Krebsarten in Deutschland sind Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Prostatakrebs, Magenkrebs. 
Die rechtlichen Folgen der Krebsarten sind je nach Krebsart, Intensität und Stadium sehr verschieden.

Zu den gesundheitlichen Belastungen für Betroffene und Angehörige kommen oft die finanziellen Folgen hinzu, eine der Hauptfragen ist: 

Wie die finanzielle Absicherung im Einzelfall erfolgt. 

Weitere Fragen sind: 

Kann der Arbeitsplatz gehalten werden ?
Ist eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmassnahme sinnvoll ? 
Wie sieht die finanzielle Absicherung aus?  
  
Ein Großteil der Krebsarten führt auch in Kombination mit anderen chronischen
Krankheiten und Behinderungen zur Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 Prozent und mehr.
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist geregelt, wie die einzelnen Grade der Schwerbehinderung zu werten sind.   

Häufig kann auch der Beruf nicht mehr ausgeübt werden. 

Beispiel: 

Der Koch mit Krebs im Rachenraum - Folge: Ohne Geschmack !

oder 

Der Berufskraftfahrer mit Gehirntumor.

Kommt eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in Frage? 

In manchen Fällen hilft, wenn der Rechtsanwalt mit Hilfe des Integrationsamtes Rechtsansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzt. 

Wie gelangt man zu einer Abfindung, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr zu halten ist ?

Manche Krebsarten sind bei Arbeitern auf berufsbedingte Belastungen zurückzuführen, in diesen Fällen ist es sinnvoll auch die Berufsgenossenschaft einzuschalten.

Beispiele sind hierzu Arbeiten mit Teer, Nickel, Benzol, Asbest.

In manchen Fällen muss die Pflegeversicherung für eine ambulante oder stationäre Pflege einspringen.

 Folgende rechtliche Probleme sind häufig:

-    Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ( Arbeitsrecht )
-    Ansprüche auf medizinische oder berufliche Rehabilitation.
-    Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
-    Erlangung Schwerbehindertenausweis
-    Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
-    Private BU-Versicherungen
-    Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder II
-    Ansprüche auf Pflegeversicherung


Wir schauen uns in Kooperation mit unseren Vertragsanwälten  z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Gerade Facharztatteste und Klinikberichte sind für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen entscheident.

Hierbei gilt : Hausarztatteste sind gut, Facharztatteste sind besser, Klinikatteste sind noch besser, Uniklinikatteste sind noch optimaler.

An 2017 stellen wir Ihnen hier unsere Vertragsanwälte vor:

Ruhrgebiet / Nordrhein Westfalen 

Rechtsanwalt Arnd Schneiker
Hermannstr.14
45699 Herten
Tel.: 02366 - 399036

Dienstag, 4. Oktober 2016

Oli radelt - Mit dem Rad in ein neues Leben

Oli radelt - Mit dem Rad in ein neues Leben


Oli radelt - Mit dem Rad in ein neues Leben

EILMELDUNG! Das Spendenergebniss "Oli radelt!" 2016 beträgt 11.432.- € zugunsten von Engel mit Herz e.V.! 





Die Spendensumme wurde heute in einem Pressegespräch im Rathaus an der Volme, Stadt Hagen bekannt gegeben! 

Herzlichen Dank allen Spendern - vorerst -ohne Namensnennung!!

Bild rechts: Erik O. Schulz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Schirmherr "Oli radelt 2016!" und ich!

Sonntag, 28. August 2016

Neuerungen in der Pflegeversicherung

Ist trotz der Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017
eine zusätzliche private Pflegevorsorge als Vermögensschutz für die Familie sinnvoll?

Aktuell sind in Deutschland mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit weiter stark steigender Tendenz. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist heute jedoch nur noch eine Teilkaskoversicherung mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung. So kostet aktuell ein Pflegeplatz in der höchsten Pflegestufe Drei im Durchschnitt monatlich deutlich mehr als 3.500 Euro. Davon leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur 1.612 Euro. Somit muss der zu Pflegende fast 2.000 Euro selber finanzieren – jeden Monat. Und das möglicherweise mehrere Jahre lang.
Die Konsequenz daraus ist, dass heute fast 40 Prozent alle Pflegefälle in Pflegeheimen ihren Pflegeplatz nicht mehr alleine finanzieren können: Die gesamte Familie wird unter Umständen finanziell massiv belastet.
Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 beginnt in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine neue Zeitrechnung. Denn mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bisher wurde eine Pflegebedürftigkeit vor allem nach körperlichen Beeinträchtigungen bestimmt – das wurde aber pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Demenz) kaum gerecht.

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen ab 2017, wie selbstständig jemand in seinem Alltag noch handeln kann. 6 unterschiedliche Bereiche werden so neu geprüft:
wie mobil man ist,
wie gut kann man noch Dinge verstehen und kommunizieren,
wie verhält man sich,
kann man sich selbst versorgen und ist man z.B. in der Lage, Medikamente einzunehmen oder zum Arzt zu gehen,   
gelingt es noch, den Tagesablauf selbst zu gestalten
kann man mit anderen Menschen in Kontakt bleiben.


Anhand dieser Kriterien stufen die Gutachter die pflegebedürftigen Personen dann in fünf Pflegegrade ein (alt gab es 3 Pflegestufen). Wer bisher in eine Pflegestufe eingeordnet war, muss sich nicht neu begutachten lassen, es erfolgt eine automatische Einteilung in eine der neuen Pflegegrade. Dabei wird es keine Verschlechterung der Leistungen für bestehende Pflegefälle geben.
Die Folgen der Pflegereform: Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als pflegebedürftig zusätzlich eingestuft werden, die es vorher nach dem alten gültigen Begutachtungsverfahren nicht waren. Auch die Leistungen werden tendenziell steigen. Um das einigermaßen aufzufangen, müssen die Bundesbürger ab 2017 höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Trotz aller Verbesserungen – wer glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nach den Änderungen ein Vollkaskoschutz, irrt: „Auch nach der Pflegereform reicht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken.
Wer dieses hohe finanzielle Risiko seiner Familie nicht zumuten will, kann zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Sie stellt die fehlenden Mittel im Pflegefall bereit und ist damit eine sehr sinnvolle Absicherung gegen eines der höchsten finanziellen Risiken im Alter.


Der Autor Walter Westerhoff ist seit vielen Jahren Pflegevorsorgespezialist in NRW (Pflegeversciherung-nrw.de) 

Walter Westerhoff

___________________________________________________________________
Pflegeversicherung-NRW
Theresenstr. 5  
58097   Hagen

Telefon:            02331/ 47 32 66 3
Fax:                 02331/ 48 44 98



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Versicherungsmakler mit Erlaubnis § 34 d Abs. 1 der GewO

Montag, 23. November 2015

Daten, Zahlen und Fakten zu Krebserkrankungen in NRW


Nahezu 110.000 verzeichnete Krebsneuerkrankungen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 sind ein Grund zur Besorgnis.

Ein wichtiges Instrument zur Beobachtung und Erforschung dieser Erkrankung aufgebaut zu haben, ist demgegenüber ein Grund zur Zuversicht:

Das Epidemiologische Krebsregister NRW ist im Sommer 2015 zehn Jahre alt geworden.

Es kann durchaus mit gewissem Stolz auf diese letzten 10 Jahre geblickt werden. Für das bevölkerungsreichste Bundesland mit nahezu 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern hat das Krebsregister komplexe technische wie leistungsstarke Strukturen zur Übermittlung und Erfassung sämtlicher Krebsneuerkrankungen in NRW geschaffen.

Das gut konsolidierte rein elektronische Meldenetzwerk bewältigt jährlich ca. 500.000 Meldungen über krebskranke Menschen.

Hinzu kommen ca. 360.000 Meldungen jährlich zu Sterbefällen und Todesursachen. Knapp 1.700 Meldestellen sowie die 396 nordrhein-westfälischen Meldeämter und der Landesbetrieb Information und Technik haben einen Datenbestand von gut 8,5 Millionen Meldungen ermöglicht. Mit diesen Daten zu Krebsneuerkrankungen und -Sterbefällen ist das nach internationalen Qualitätskriterien aussagekräftige Krebsregister in der Lage, das Krebsgeschehen für NRW sehr genau zu beschreiben, der Forschung notwendige Informationen bereitzustellen und selbst - häufig in Kooperation mit anderen Einrichtungen – zu forschen.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Beteiligung des Krebsregisters an der Vorbereitung einer bundesweiten Studie zur Evaluation der Brustkrebs-assoziierten Sterblichkeit im deutschen.....

Quelle / Volltext  Jahresbericht 2015 Krebsregister NRW